Beitragsordnung

Hinweis an unsere Mitglieder:
Bitte überweist den Mitgliedsbeitrag an folgende Bankverbindung:

Netzwerk linke Kommunalpolitik e.V.
IBAN: DE09 2105 0170 1003 9850 15
BIC: NOLADE21KIE
Förde Sparkasse

Bitte tragt für die richtige Zuordnung im Verwendungszweck der Überweisung das Stichwort Mitgliedsbeitrag sowie euren Namen (bzw. die Bezeichnung eurer Fraktion) ein!

Auf der Grundlage des Paragraphen 5 der Vereinssatzung wird folgende Beitragsordnung erlassen:

1. Mitgliedsbeitrag

  1. Jedes Mitglied (natürliche Person) entrichtet einen jährlichen Mindestbeitrag in Höhe von 30 Euro. In begründeten Fällen kann ein Mitglied auf Antrag durch den Vorstand von der Beitragspflicht zeitweise bzw. teilweise befreit werden.
  2. Juristische Personen (Fraktionen) entrichten einen mit dem Vorstand zu vereinbarenden Jahresbeitrag auf der Grundlage der ihnen für die Fraktionsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel, mindestens in Höhe von 150 Euro, jedoch nicht mehr als 5% der zur Verfügung stehenden Fraktionsmittel. In begründeten Fällen kann ein Mitglied auf Antrag durch den Vorstand von der Beitragspflicht zeitweise bzw. teilweise befreit werden.
  3. Weitere juristische Personen entrichten einen mit dem Vorstand zu vereinbarenden Jahresbeitrag.

2. Fälligkeit der Beiträge

  1. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten.
  2. Der Beitrag ist zu Beginn des Zahlungszeitraums fällig. Nach mehr als acht Wochen Zahlungsverzug können die Auslagen für Mahnungen (Porto) dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

3. Beitragsnachweis

In der Geschäftsstelle wird ein Beitragsnachweis geführt. Dabei sind die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Der Vorstand ist halbjährlich über die Beitragszahlung zu informieren.

4. Beschlussfassung

Die Beitragsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

5. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 1.7.2019 in Kraft.